SideOffice
Menü

SIDEOFFICE IM ALLTAG

Rechnungen als Kleinunternehmer

Rechnungen mit Kleinunternehmerregelung vorbereiten: Steuerbefreiung kenntlich machen, passende Angaben prüfen und Umsatzgrenzen im Blick behalten. Ohne Umsatzsteuer einfach zu verschweigen.

Selbstständige im blauen Hemd am Laptop im Studio
KI-generierte Alltagsszene. Keine Kunden- oder Teamaufnahme.
  1. Kleinunternehmerstatus zuerst klären

    Kleinunternehmer ist keine Berufsbezeichnung und nicht gleichbedeutend mit einem kleinen Betrieb. § 19 UStG knüpft die Befreiung unter anderem an den Gesamtumsatz: im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Für Gründung, Grenzüberschreitung, Ausland und einen Verzicht auf die Regelung sind weitere Fragen zu klären.

  2. Die zutreffende Befreiung ausdrücklich angeben

    Wenn die Kleinunternehmerregelung für den Umsatz gilt, weisen Sie die Befreiung nach § 19 UStG verständlich aus. Ein bloßes Weglassen der Umsatzsteuer erklärt den Grund nicht. Verwechseln Sie die Regelung nicht mit anderen Steuerbefreiungen, etwa bei bestimmten Betreuungsleistungen.

  3. Eigene Mindestangaben prüfen

    § 34a UStDV regelt den Mindestumfang solcher Rechnungen, unter anderem Beteiligte und Anschriften, zulässige Steuerkennung, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung und Entgelt mit Befreiungshinweis. Nutzen Sie die verlinkte Pflichtangaben-Übersicht. Eine interne Nummerierung hilft bei Zuordnung und Zahlungskontrolle auch über den Mindestumfang hinaus.

  4. Preise verständlich kommunizieren

    Beschreiben Sie Menge, Leistung und den tatsächlich zu zahlenden Betrag. Übernehmen Sie keine Netto-plus-Steuer-Kalkulation aus einer steuerpflichtigen Mustervorlage. Vergleichen Sie Angebot, Rechnung und Nachricht, damit keine widersprüchlichen Steuerangaben beim Kunden ankommen.

  5. Umsatzentwicklung separat beobachten

    Ein Rechnungsbestand allein ist keine verlässliche Prüfung des gesetzlichen Gesamtumsatzes. Beziehen Sie alle relevanten Tätigkeiten und Einnahmen ein. Lassen Sie rechtzeitig prüfen, ob sich Ihr Status ändert; SideOffice entscheidet die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung nicht für Sie.

  6. Dokumente und Formate organisieren

    Bewahren Sie ausgestellte Rechnungen und Eingangsbelege geordnet auf. Für Kleinunternehmerrechnungen erlaubt § 34a UStDV weiterhin sonstige Rechnungen; weitere Pflichten und die Annahme von Geschäftskundenrechnungen sind getrennt zu betrachten. Prüfen Sie konkrete Anforderungen, statt „Kleinunternehmer“ mit einer allgemeinen Ausnahme von Buchhaltungsaufgaben gleichzusetzen.

Häufige Fragen

Ist jeder Freelancer ein Kleinunternehmer?

Nein. Freelancer beschreibt die Tätigkeit, Kleinunternehmer die umsatzsteuerliche Behandlung. Beides muss getrennt geprüft werden.

Prüft SideOffice meine Umsatzgrenzen automatisch?

Nein. Die steuerliche Einordnung und die Prüfung des gesetzlichen Gesamtumsatzes bleiben Ihre Aufgabe beziehungsweise die Ihrer Steuerberatung.

Bereit für den ersten Schritt?

Konto erstellen, E-Mail bestätigen, Firma einrichten.

Jetzt starten ↗